Nach dem Wegfall der unterrichtlichen Zulassung von Medien an bayerisch Schulen (UKWKMS Nr. III/5 – S 1387 – 12/91 690 vom 11.11.1996) stellen die Adressatenangaben nurmehr Einsatzempfehlungen dar. Die Entscheidung über den Einsatz von Filmen und sonstiger audiovisueller Medien liegt daher nun bei den Lehrkräften.
